Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnehmerinformationen
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
- Vertragsgegenstand
- Leistungen des Veranstalters
- Vertragsschluss und Vertragssprache
- Widerrufsrecht
- Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
- Entgelt und Zahlungsbedingungen
- Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
- Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
- Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
- Rücktritt des Veranstalters
- Einräumung von Nutzungsrechten für Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
- Mängelhaftung, Überlassung digitaler Inhalte und Einräumung von Nutzungsrechten
- Nennung als Referenzkunden
- Haftung
- Abwerbung von Personal und Subunternehmern
- Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
- Vertragslaufzeit und Kündigung bei Veranstaltungen
- Vertragslaufzeit und Kündigung bei Abonnementverträgen
- Geheimhaltung
- Änderungsvorbehalt der AGB
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Ulrike Post (nachfolgend „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“) des Veranstalters.
1.2 Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen des Veranstalters , insbesondere Coachings, Workshops, Webinare und sonstige Beratungsleistungen.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
2 . Vertragsgegenstand
2.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Vorträgen, Webinaren, Kursen, Coachings, Workshops, Trainings und andere Beratungsleistungen (nachfolgend „Veranstaltungen“).
2.2 Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer die jeweils gebuchte Leistung im vereinbarten Umfang zur Verfügung.
2.3 Für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte des Veranstalters gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Der Veranstalter überlässt dem Teilnehmer die digitalen Inhalte (wie z.B. Software, Video- sowie Audioinhalte, Online-Videokurse, Lehrinhalte, E-Books) in elektronischer Form bzw. als fortlaufende Datenübertragung (nachfolgend „Streaming“) und räumt dem Teilnehmer Nutzungsrechte nach näherer Maßgabe der Ziffer 13. dieser AGB ein.
2.4 Gegenstand des Vertrages kann abhängig von der Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowohl der einmalige als auch der regelmäßige Bezug von Leistungen (nachfolgend „Abonnementvertrag“) sein. Mit Abschluss eines Abonnementvertrags erwirbt der Teilnehmer eine Mitgliedschaft und der Veranstalter verpflichtet sich, dem Teilnehmer die geschuldete Leistung innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen zu erbringen.
3. Leistungen des Veranstalters
3.1 Der Veranstalter bietet Coachings, Workshops, Webinare, Kurse, Trainings und andere Beratungsleistungen sowohl online als auch offline an sowie die Lieferung von digitalen Inhalten über seine Website an. Der Inhalt der Veranstaltung bzw. der digitalen Inhalte ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.
3.2 Die Präsenz-Veranstaltungen finden an von dem Veranstalter ausgewählten Veranstaltungsorten oder in den Räumlichkeiten des Teilnehmers statt. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters auf der Website des Veranstalters nichts anderes ergibt.
3.3 Die vom Veranstalter angebotenen Online-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Für die Bereitstellung der Anwendungssoftware kann der Veranstalter Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Veranstaltung findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.
3.4 Die vom Veranstalter angebotenen digitalen Inhalte gem. Ziffer 2.2. werden ausschließlich in elektronischer Form unter Einsatz entsprechender technischer Mittel bereitgestellt, z.B. per Zoom oder anderen geeigneten Plattformen. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Für die Bereitstellung der Anwendungssoftware kann der Veranstalter Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Die Systemvoraussetzungen zum Abruf der digitalen Inhalte findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter ist nicht für technische Probleme auf Seiten des Teilnehmer verantwortlich; Haftung ausgeschlossen.
3.5 Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Die Umsetzung der vermittleten Inhalte liegt in der Eigenverantwortung des Teilnehmers.
3.6 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen.
4. Vertragsschluss und Vertragssprache
4.1 Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Leistungen auf der Website des Veranstalters stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die Leistungen des Veranstalters verbindlich zu buchen.
4.2 Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt zustande, wenn der Veranstalter das Vertragsangebot des Teilnehmers innerhalb von fünf (5) Tagen annimmt,
- indem er dem Teilnehmer eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Teilnehmer ist, oder
- indem die Zahlungstransaktion durch den vom Teilnehmer in seiner rechtsverbindlichen Buchung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. Ziffer 7.4..
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer. Sofern der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Teilnehmer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.
4.3 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
4.4 Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
4.5 Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen
5. Widerrufsrecht
5.1 Das Widerrufsrecht ergibt sich aus der Widerrufsbelehrung, die separat geregelt ist.
6. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
6.1 Der Teilnehmer hat die Leistungen des Veranstalters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Veranstalter:
- alle erforderlichen Informationen und Daten, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen
- zu den üblichen Veranstaltungszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten, insbesondere eines für die Durchführung geeigneten Schulungsraums gestatten und Zugang zu seinen Mitarbeitern bzw. Subunternehmern gestatten
- erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen
- Zugang zu seinen IT-Systemen einräumen, sowie die für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlichen technischen Mittel zur Verfügung stellen
- die übermittelten Veranstaltungs- und Lehrmaterialien in geeigneter Form den Teilnehmern zugänglich machen
6.2 Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.
6.3 Kommt der Teilnehmer seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten gemäß nicht nach und kann der Veranstalter aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Dem Veranstalter entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Teilnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
6.4 Eine aktive Beteiligung an den Veranstaltungen wird vorausgesetzt.
7. Entgelt und Zahlungsbedingungen
7.1 Die angegebenen Preise sind Gesamtpreise nd enthalten die gesetzliche Mehrwertseteuer, sofern diese anfällt.
7.1.1. Ist der Teilnehmer Unternehmer und hat dieser bei seiner Buchung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union angegeben, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer, da ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) greift. Die Umsatzsteuer ist vom Leistungsempfänger anzumelden und abzuführen.
7.2 Der Veranstalter hat bei Präsenzveranstaltungen ferner einen Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, soweit sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt.
7.3 Sofern eine Bereitstellung der digitalen Inhalte in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgt, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen. Diese Kosten trägt der Teilnehmer, wenn der Veranstalter diese nicht zu vertreten hat. Es können z.B. Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) entstehen.
7.4 Die Zahlung erfolgt gemäß der vereinbarten Zahlungsart.
8. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
8.1 Eine Teilnahme ist nur persönlich und nicht übertragbar; eine Vertragsübertragung ist ausgeschlossen.
9. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
9.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Termine aus wichtigen Gründen zu verschieben.
9.2 Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden, wird eine Ersatzleistung oder Rückerstattung angeboten.
10. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
10.1 Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vom Veranstalter in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website angegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.
10.2 Der Veranstalter hat den Rücktritt spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
10.3 Der Teilnehmer erhält das gezahlte Entgelt umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Veranstaltung des Veranstalters zu buchen. Der Teilnehmer hat seine Forderung nach einer gleichwertigen anderen Veranstaltung unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
11. Rücktritt des Veranstalters
11.1 Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.
11.2 In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurückerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
12. Einräumung von Nutzungsrechten und Überlassung von Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
12.1. Die bereitgestellten Unterlagen sind nur zur persönlichen Nutzung bestimmt.
12.2 Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
12.3 Im Falle einer Buchung von Online-Veranstaltungen werden dem Teilnehmer die erforderlichen Lehrinhalte ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
13. Mängelhaftung, Überlassung digitaler Inhalte und Einräumung von Nutzungsrechten
13.1 Für die digitalen Inhalte gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
13.2 Digitale Inhalte werden dem Teilnehmer ausschließlich in elektronischer Form im Kundenkonto (sofern der Teilnehmer ein Kundenkonto eingerichtet hat) bereitgestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
13.3 Die digitalen Inhalte werden dem Teilnehmer spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Erwerb bereitgestellt.
13.4 Der Veranstalter kann die digitalen Inhalte jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder technischen Entwicklungen anpassen. Der Veranstalter wird dabei die berechtigten Interessen des Teilnehmers angemessen berücksichtigen und den Teilnehmer rechtzeitig über notwendige Aktualisierungen informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
13.5 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird oder sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters keine anderslautenden Regelungen ergeben, räumt der Veranstalter dem Teilnehmer das einfache, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen digitalen Inhalte im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen. Die Weitergabe der digitalen Inhalte oder Vervielfältigungen dessen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Soweit sich der Vertrag auf die einmalige Bereitstellung eines digitalen Inhalts bezieht, wird die Rechtseinräumung erst wirksam, wenn der Teilnehmer die vertraglich geschuldete Entgelt vollständig gezahlt hat. Sofern zwischen den Parteien vereinbart, kann der Veranstalter dem Teilnehmer eine Benutzung der digitalen Inhalte auch schon vor vollständiger Zahlung des Entgelts vorläufig einräumen. Ein Übergang der Rechte findet durch eine vorläufige Einräumung der Rechte durch den Veranstalter nicht statt. Bei Abonnementverträgen wird die Rechtseinräumung für die Dauer des jeweiligen Abonnements eingeräumt.
14. Nennung als Referenzkunden
14.1 Der Veranstalter ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Teilnehmers berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Teilnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Veranstalter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
14.2 Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Website und/oder Social-Media-Kanälen des Veranstalters, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Teilnehmers erfolgen. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
15. Haftung
15.1 Eine Haftung des Veranstalters besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
16. Abwerbung von Personal und Subunternehmern
16.1 Eine direkte Anstellung oder Zusammenarbeit mit durch den Veranstalter beauftragten Personen ist unzulässig.
17. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
17.1 Höhrere Gewalt entbindet beide Parteien von ihren Pflichten.
17.2 Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält , dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt.
18. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Veranstaltungen
18.1 Verträge enden mit Abschluss der gebuchten Veranstaltung.
18.2 Ein Vertrag kann in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt werden.
19. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Abonnementverträgen
19.1 Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gilt: Der Abonnementvertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und wird unbefristet, mindestens jedoch für die aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters ersichtliche angegebene Mindestlaufzeit geschlossen. Der Abonnementvertrag kann während der Mindestlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit und nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
19.2 Für Teilnehmer, die Unternehmer sind, gilt: Der Abonnementvertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und wird unbefristet, mindestens jedoch für die aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters ersichtliche angegebene Mindestlaufzeit geschlossen. Wird der Abonnementvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um die vom Teilnehmer gewählte Laufzeit und kann dann jeweils wieder mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
19.3 Das Entgelt für Abonnementverträge wird jeweils zu Beginn des vertraglich geschuldeten Zeitintervalls im Voraus zur Zahlung fällig.
19.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Daten (insbesondere Rechnungsdaten) stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Änderungen eine Aktualisierung seiner Daten selbst durchzuführen oder diese dem Veranstalter mitzuteilen.
19.5 Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
19.6 Abonnementverträge können in Textform (z.B. per E-Mail), im Nutzerkonto oder in elektronischer Form über die vom Veranstalter auf seiner Website vorgehaltene Kündigungsschaltfläche gekündigt werden.
20. Geheimhaltung
20.1 Vertrauliche Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
21. Änderungsvorbehalt der AGB
21.1 Der Veranstalter kannn die AGB bei rechtlicher oder geschäftlicher Notwendigkeit anpassen.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Es gilt ausschießlich deutsches Recht.
22.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
Stand: 04. März 2025
